Wenn eine Schülerin oder ein Schüler besondere Entwicklungsprobleme hat und diese Lernschwierigkeiten zur Folge haben, kann ein sonderpädagogischer Beratungs – und Unterstützungsbedarf bestehen. Die sonderpädagogischen Dienste bieten solche Angebote an allgemeinbildenden Schulen an.
Die Arbeit der sonderpädagogischen Dienste kann dann erfolgreich sein, wenn die Zusammenarbeit in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre stattfindet und wenn sie rechtzeitig nachgefragt wird.
Beantragt wird der Sonderpädagogische Dienst über die allgemeinbildenden Schulen.
Zu seinen Aufgaben gehört es:
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Die Beratungsstelle für Sonderpädagogische Frühförderung bietet unabhängige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern, die eine Abklärung des Entwicklungsstandes ihres Kindes vor der Einschulung wünschen.
Diese Förderung richtet sich an Kinder ab 3 Jahren, welche Entwicklungsverzögerungen aufweisen und Unterstützung benötigen.
Welche Bereiche werden gefördert?
+49 (0) 152 0453 7039
fruehberatung@sbbz-tbb.de
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